Angaben gemäß § 5 TMG:
Beck Immobilien GmbH
Langenschader Straße 27
07318 Saalfeld/Saale
Vertreten durch:
Frau Dr.-Ing. Anja Tatarin
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 3671 – 5763-0
Telefax: +49 (0) 3671 – 5763-16
E-Mail: info@gm-beck.de
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Jena
Registernummer: HRB 207 245
Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten gemäß §34c GewO – Immobilienverwalter und Immobilienmakler – erteilt am 17.06.2015.
Aufsichtsbehörde gemäß §34c GewO: Stadtverwaltung Stadt Saalfeld, Gewerbeabteilung Saalfeld, Markt 6, 07318 Saalfeld.
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
ERGO Versicherung AG
Victoriaplatz 1
40477 Düsseldorf
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland
Streitschlichtung:
Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Informationspflicht nach § 36 VSBG
Der Immobilienverband Deutschland IVD e.V. hat mit Beteiligung des Verbraucherverbandes Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u. a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.
Die Beck Immobilien GmbH ist Mitglied im IVD und aufgrund der Satzung des IVD verpflichtet, gegenüber der Ombudsstelle eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, wenn diese ein Verfahren einleitet. An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nimmt die Beck Immobilien GmbH grundsätzlich nicht teil. Die Anschrift der Schlichtungsstelle des IVD lautet: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter http://www.ombudsmann-immobilien.net.
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
Mit der Anerkennung des Ombudsmannes Immobilien als Schlichtungsstelle im Sinne des VSBG und der Beteiligung des VPB hat sich die Verfahrensordnung in Teilen geändert. Dies betrifft beispielsweise den Zuständigkeitsbereich, der auf Bauverträge erweitert wurde. Weitere Informationen zur Verfahrensordnung und zum Verfahrensablauf finden Sie auf der Internetseite der Ombudsstelle.